STOP
den Bakterien

 

Risiken und Folgen

Risiken für den Verantwortlichen

Laut oberstem Richterspruch haftet der Verantwortliche für eine Wasserversorgungsanlage in vollem Umfang dafür, dass von Trink- und Warmwasser keine wie immer geartete Gefahr ausgehen kann.

 

 

Diese unbeschränkte Haftung trifft jedes Gebäude und den jeweiligen Verantwortlichen, nicht nur Hotels, sondern jedes Gebäude.

 

Verantwortlich ist der Betreiber. Dies ist normalerweise der Eigentümer, kann aber auch der Hausverwalter, der Facility Manager oder der Energielieferant sein. Laut Gesetz gibt es immer einen Verantwortlichen.

 

Er haftet für jede Art von Gefährdungen und Erkrankungen, welche durch Hygienemängel verursacht werden. Dies betrifft nicht nur das Trinkwasser sondern auch raumlufttechnische Anlagen, Küchen, Schwimmbäder, Wellnesseinrichtungen, etc..

 

Artikel in der Tiroler Tageszeitung zum Urteil des Obersten Gerichtshofs als .pdf

 

Zivil- und strafrechtliche Folgen

Den Verantwortlichen trifft das volle Risiko, die strafrechtliche Haftung und alle zivilrechtlichen Schadenersatzforderungen.

 


Im Fall einer Infektion durch Legionellen kann der Patient schwer erkranken oder auch sterben. In vielen Fällen sind die Patienten über lange Zeit oder gar dauerhaft arbeitsunfähig. Die Schadensersatzforderungen können dann enorm sein:

 

  • Verdienstentgang
  • Behandlungskosten intra-  und extramural

  • Schmerzensgeld

  • Pensionszahlungen

  • Die Kosten können in die Millionen gehen

  • Anwalts-, Gutachter-, Gerichtskosten

Hinzu kommt die strafrechtliche Verantwortung. Im Todesfall ist  mit einer Haftstrafe zu rechnen.